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Es piept! Todbringendes Gas hörbar gemacht
Meine Damen und Herren, liebe Leser! Hand aufs Herz! Hätten Sie es gewusst? In Schleswig Holstein sind Rauchmelder inzwischen Pflicht. Seit Ende 2010 ist das so. Die Landesbauordnung Schleswig Holstein schreibt in §49 Absatz 4:
"In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen
führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut
und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemelde ... Weiter...
Datum: | 11:08:13 05.08.2011 |
Kategorien: | Information |
Schlüsselwörter: | Rauchmelder, Brandschutz |